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Brandenburgs Kommunen erhalten 2019 mehr Geld

Finanzminister Görke: Städte, Gemeinden und Landkreise bekommen höheren Anteil an Landeseinnahmen

Potsdam – Brandenburgs Kommunen erhalten 2019 vom Land in der Summe mehr Geld als in diesem Jahr. Das geht aus den neuen sogenannten Orientierungsdaten für 2019 hervor, die das Finanzministerium heute an alle Gemeinden, Ämter und Landkreise in Brandenburg versendet hat. Damit erfahren die einzelnen Kommunen, wie sich für sie die Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr nach den derzeit verfügbaren Daten voraussichtlich entwickeln werden. Wie Brandenburgs Finanzministerium heute in Potsdam mitteilte, steigen die Schlüsselzuweisungen insgesamt – die sogenannte Schlüsselmasse – um mehr als 68,5 Millionen Euro gegenüber 2018 auf 1,894 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 3,8 Prozent.

Die wesentliche Ursache für den Anstieg ist, dass der Anteil an den Einnahmen des Landes, der der kommunalen Familie zugute kommt, vom Land spürbar angehoben wird. Die sogenannte allgemeine Verbundquote steigt von heute 20,0 Prozent auf 21,0 Prozent im Jahr 2019. Darauf hatte sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden Ende Juni verständigt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zum Doppelhaushalt 2019/2020 und zur Novellierung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes steigt damit die Verbundmasse, deren überwiegender Anteil die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen sind, um 164,8 Millionen Euro gegenüber 2018.

Finanzminister Christian Görke: „Erstmals seit Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2005 wollen wir die Verbundquote nach der turnusmäßigen Überprüfung zugunsten der Kommunen erhöhen. Damit stabilisieren wir die Haushalte der Kommunen, die nun mit den Orientierungsschreiben sehen, was die Erhöhung des Anteils an den Landeseinnahmen für sie konkret bedeutet. Über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen entscheiden die Kommunen vor Ort selbst. Sie wissen am besten, wo die Mittel konkret eingesetzt werden sollen. Mit einer höheren Schlüsselmasse steigt somit der Spielraum für die Kommunen, mehr selbst gestalten zu können.“

Mit dem Begriff „Schlüsselzuweisungen“ wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Mittel über einen pauschalen Schlüssel vom Land an die Kommunen verteilt werden. Dabei wird gemäß Finanzausgleichsgesetz der normierte Finanzbedarf einer Kommune mit ihrer Steuerkraft verglichen. Wird ein Fehlbetrag ermittelt, so wird dieser anteilig bei den Gemeinden mit 75 Prozent und bei den Landkreisen mit 90 Prozent durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen (Ausgleichsquote).

Dadurch kommt es vor, dass trotz der gestiegenen Summe aller Schlüsselzuweisungen einzelne Gemeinden, Ämter und Landkreise im Vergleich zu 2018 geringere Schlüsselzuweisungen erhalten, weil beispielsweise die eigenen Steuereinnahmen (und damit die eigene Steuerkraft) gestiegen sind.

Die 1,894 Milliarden Euro an Schlüsselmasse setzen sich zusammen aus allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen betragen dabei im kommenden Jahr voraussichtlich 1,828 Milliarden Euro und werden wie folgt aufgeteilt: Kreisfreie Städte erhalten für Kreisaufgaben 76,8 Millionen Euro. Für Gemeindeaufgaben empfangen die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte weitere rund 1,239 Milliarden Euro. Den Landkreisen werden Mittel in Höhe von 511,8 Millionen Euro zugewiesen.

Die investiven Schlüsselzuweisungen werden in Höhe von 66,1 Millionen Euro an die Städte, Gemeinden und Landkreise verteilt.

Hintergrund:
Mehr Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich des Landes unter www.mdf.brandenburg.de à Kommunalfinanzen

Quelle: Ministerium der Finanzen



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