Slider

Anerkennung für Freiwillige im Brand- und Katastrophenschutz

Wolfgang Pohl zur Beratung des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes
Potsdam. Ehrenamtliche Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz sollen von diesem Jahr an die Retterprämie des Landes Brandenburg erhalten. Die gesetzliche Grundlage will am Donnerstag (11. April) der Landtag mit dem Prämien- und Ehrenzeichengesetz schaffen. Der Sprecher der SPD-Fraktion für den Brand- und Katastrophenschutz, Wolfgang Pohl, sieht in der Retterprämie ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes.

„Die ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden leisten unschätzbare Dienste für die Gemeinschaft. Sie löschen Waldbrände, helfen bei Unfällen oder Sturmschäden, retten Menschenleben und sichern Eigentum. Dafür wenden die freiwilligen Feuerwehrleute sowie andere Helferinnen und Helfer einen guten Teil ihrer Freizeit auf und stellen sich häufig Gefahren. Dieser Einsatz kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Deshalb wollen wir ihn künftig stärker würdigen und fördern: Durch die jährlichen Zuschüsse zum Aufwandsersatz von 200 Euro und durch die Anerkennung für langjähriges Engagement in Form der Prämie von 500 Euro alle zehn Jahre. Die Retterprämie soll auch die Nachwuchsgewinnung erleichtern und so einen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit unserer Dörfer und Städte im ganzen Land auf Dauer zu gewährleisten. Die Leistungen gelten rückwirkend zum Jahresbeginn und sollen schnell bei den Empfängern ankommen. Die nötigen Haushaltsmittel stehen bereits zur Verfügung.“

Hinweis:
Das Gesetz sieht jährliche Zuschüsse von 200 Euro sowie eine Jubiläumsprämie von 500 Euro alle zehn Jahre vor. Neben Freiwilligen Feuerwehrleuten können ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit pflichtigen Aufgaben im Katastrophenschutz die Leistungen erhalten.

Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg



Links