Slider

3. Brandenburger Wolfsplenum

Potsdam – Brandenburg ist Wolfsland. Von 46 in Deutschland festgestellten Rudeln gibt es aktuell in Brandenburg 22 Rudel, zwei Paare und zwei Gebiete mit unklarem Status, wie Agrar- und Umweltstaatssekretärin Carolin Schilde heute in Potsdam anlässlich des 3. Wolfsplenums informierte.

Die Veranstaltung wurde durch Prof. Heinz Röhle von der TU Dresden moderiert, der auch in Sachsen die Plenen zum sächsischen Wolfsmanagement begleitet.

Mit der dynamischen Entwicklung der Wolfspopulation nehmen auch die Konflikte mit den Tierhaltern zu. Dem soll der Managementplan entgegenwirken, der 2017 evaluiert werden soll. Angesichts der Zuspitzung der Lage hat Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger am 7. November mit einem Sieben-Punkte-Plan reagiert, der im Rahmen des Plenums von der Staatssekretärin vorgestellt wurde. Auf Einladung des Umweltministeriums diskutierten rund 80 Teilnehmer aus Behörden, Verbänden, der Wissenschaft und mit dem Thema befassten Interessengruppen über die Bestandssituation, Möglichkeiten der Prävention vor Wolfsübergriffen in Nutzierhaltungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppen „Herdenschutz“ und „Wolf und Wildbestände“.

„Der Wolfsmanagementplan Brandenburg wird im nächsten Jahr fünf Jahre alt und soll wie vereinbart evaluiert werden. Wir hatten bei der Erarbeitung 2013 ein breites Spektrum von Verbänden, Institutionen und Einzelpersonen – insgesamt 88 – eingeladen und werden dies bei der Evaluierung und Fortschreibung des Plans genauso handhaben“, unterstrich die Staatssekretärin in ihrem Grußwort.

Das Wolfsmanagement in Brandenburg besteht aus den Säulen Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Schadensprävention, Schadensausgleich, Zugriffsmaßnahmen.

Das Monitoring baut einer engen Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Wolfsbeauftragten sowie mit der Jägerschaft auf. In den Anfangsjahren der Wolfspräsenz wurde das Monitoring durch Partner im Wolfsmanagement – IFAW und WWF – finanziell unterstützt. „Ein gemeinsames Monitoring ist wichtig. Wir brauchen Zahlen und Nachweise zum Wolf, die transparent sind und von allen Beteiligten akzeptiert werden. Dies ist auch die Grundlage für den zukünftigen Managementplan“, so Schilde.

Der wesentliche Baustein im Wolfsmanagement sind jedoch die Prävention und der Schutz von Weidetieren vor Übergriffen. Von 2008 bis Ende 2015 hat das Brandenburger Umweltministerium hierzu Maßnahmen wie den Bau von wolfssicheren Zäunen in Höhe von 597.275 Euro unterstützt. Für 2016 sind 15 Anträge in Höhe von 200.000 Euro bewilligt worden.

Zur Verbesserung der Akzeptanz wurden Schäden bei Nutztieren, die durch Wölfe entstanden sind, ausgeglichen. In den vergangenen zehn Jahren waren dies 126.097 Euro.

„Ich bin froh“, sagte Schilde, „dass wir die Tierhalter finanziell so unterstützen konnten. Diese Zahlen regen aber auch zum Nachdenken an. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Akzeptanz für streng geschützte Arten nur dann dauerhaft gegeben sein wird, wenn wir Prävention beziehungsweise Entschädigung als Gesellschaft finanzieren und wenn wir Regularien bereithalten, wenn es zu Problemen kommt.“

Bei der Weiterentwicklung des Wolfmanagements ist Brandenburg in Kontakt mit anderen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg haben auf der November-Sitzung der Umweltministerkonferenz einen Antrag zum Thema Wolf eingebracht: Der Bund wird hierin aufgefordert, weitere populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland vorzunehmen und auf der 89. Umweltministerkonferenz, die 2017 unter Brandenburger Vorsitz stattfinden wird, zu berichten. „Die EU soll uns dabei unterstützen, dass Arten, die ihren günstigen Erhaltungszustand erreicht beziehungsweise überschritten haben und Schäden verursachen, die nicht mehr zu akzeptieren und zu finanzieren sind, vom höchsten Schutzstatus in einen geringeren Schutzstatus eingeordnet werden können“, so Schilde.

Die Staatssekretärin trat hierbei Befürchtungen entgegen, dass damit der Schutz nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Der Wolf bleibt geschützte Art, „aber seit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie 1992 hat sich die Welt weiter entwickelt. Der Wolf war zu diesem Zeitpunkt als prioritäre Art in Anhang II eingeordnet worden – weil es ihn damals in Deutschland nicht mehr gab.“

Erweitertes Wolfs- und Herdenschutzmanagement in Brandenburg

  1. Um die Beratung zur Prävention und Schadenausgleich zu verbessern, werden ab 2017 befristet zwei Wolfs- und Herdenschutzbeauftragte eingestellt, die der Naturschutzabteilung im Umweltministerium zugeordnet sind. Vorbild sind hierfür die beiden Bibermanager, deren Arbeit über die Wasserabteilung im Ministerium koordiniert wird.
  2. Als Reaktion auf die Schadensmeldungen 2016 wird im Haushalt 2017 Vorsorge getroffen und die entsprechenden Mittel für den Schadensausgleich werden beim Landesamt für Umwelt (LfU) aufgestockt. Die Entschädigungsregelung nach dem Wolfsmanagement umfasst alle Nutztierarten.
  3. Die Landesmittel für die Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere werden aufgestockt. Das Verfahren für die Beantragung von Fördermitteln für diese Präventionsmaßnahmen wird aus dem EU-Programm „Natürliches Erbe“ in die Richtlinie zum Vertragsnaturschutz übertragen, um schneller, besser und unbürokratischer auf Anträge reagieren zu können. Zuständig für die Bewilligung wird hierfür zukünftig das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
  4. Das im Wolfsmanagement Brandenburg bereits angelegte Verfahren zur Erteilung von Ausnahmeregelungen zur Regulierung des Bestands nach Naturschutzrecht wird auf Praxistauglichkeit überprüft und gegebenenfalls durch weitergehende rechtliche Regelungen, die das Land erlässt, ergänzt.
  5. Bei Problemen mit verhaltensauffälligen Wölfen ist das Land vorbereitet, um zeitnah zu reagieren.
  6. Ab 2018 soll in Brandenburg ein eigenes Wolfsinformations- und Herdenschutzzentrum entstehen. Es wird im Wildpark Groß Schönebeck seinen Standort haben. Arbeitsschwerpunkt werden hier auch Beratungsangebote für ehrenamtliche Wolfsbetreuer, Nutztierhalter, Jäger und Beschäftigte im Forstbereich sein.
  7. Das erweiterte Wolfs- und Herdenschutzmanagement wird spätestens 2019 mit den Partnern evaluiert.


Links