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Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen

Die Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und SPD haben die Bundesregierung aufgefordert zu beraten, inwieweit für die Bereitstellung von Information für Schwangere in
Konfliktsituationen und das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und dafür Vorschläge zu unterbreiten.

Die Bundesregierung hat die Bundesminister Horst Seehofer, Katarina Barley, Jens Spahn, Franziska Giffey und Helge Braun damit beauftragt, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten.

Zum Stand der Beratungen erklären die Minister am 12. Dezember 2018:

1. Frauen, die ungewollt schwanger werden, brauchen Hilfe und Unterstützung. Die Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie der Schutz des ungeborenen Lebens sind unsere gemeinsamen Anliegen. Deshalb haben wir in Deutschland ein Verfahren etabliert, das auf Prävention, Aufklärung, Beratung und Hilfe setzt. Damit haben wir bereits viel erreicht. Dennoch ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor hoch. Deshalb wollen wir die konkreten Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts weiter ausbauen.

2. Neben der Beratung in den Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind heute Informationen und Bewertungen unterschiedlichster Qualität auch über das Internet breit verfügbar. Angesichts der Sensibilität des Themas ist es nach unserer Auffassung geboten, dass neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zur Verfügung stehen. Diesen Informationsauftrag wollen wir gesetzlich verankern.

3. Frauen, die sich letztlich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, sollen einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung finden können, in der sie den Eingriff vornehmen lassen können. Deshalb wollen wir die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Aufgabe betrauen, für Betroffene entsprechende Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, soweit die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt haben. Diesen Informationsauftrag wollen wir gesetzlich verankern.

4. Wir wollen mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser schaffen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb werden wir rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und auf Informationen der unter 2 genannten Stellen hinweisen dürfen. Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben. Deshalb werden wir das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beibehalten.

5. Die Qualität der medizinischen Versorgung von Frauen muss auch im Falle von Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet sein. Deshalb wollen wir Maßnahmen
ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Qualifizierung in diesem Bereich beitragen. Zudem wollen wir in einer wissenschaftlichen Studie Informationen zur
Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen. Zur Umsetzung dieser Punkte werden wir im Januar 2019 eine Ergänzung des §219a Strafgesetzbuch sowie eine Änderung des §13 Schwangerschaftskonfliktgesetz vorschlagen sowie weitere konkrete Umsetzungsvorschläge für die genannten Maßnahmen unterbreiten.

Quelle: Bund-Länder-Koordinierungsstelle, Berlin



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