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Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten für 2018 wird pünktlich Mitte Dezember ausgezahlt

Potsdam – Brandenburg fördert die Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten im Jahr 2018 erstmals auf der Grundlage einer neuen Kulisse. Der Umfang der Förderung beträgt 25,75 Millionen Euro und bezieht sich auf 1,03 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Ausgleich je Hektar beträgt 25 Euro Für das abgelaufene Jahr fördert das Brandenburger Agrarministerium insgesamt 4.115 Landwirtschaftsbetriebe mit dieser Ausgleichszulage.

Wie alle anderen Mitgliedstaaten mussten auch die deutschen Bundesländer die Förderkulisse der benachteiligten Gebiete an neue EU-Regeln anpassen. Bei dieser Neuabgrenzung zeigte sich, dass das Land Brandenburg noch stärker von benachteiligten Standorten betroffen ist, als bisher schon. Nach der Neuabgrenzung sind 80 Prozent und nicht wie bisher 75 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Brandenburgs als benachteiligt anzusehen.

Die Ausgleichszulage leistet einen Beitrag zum Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten entstehen im Vergleich zu Betrieben, die nicht in solchen Gebieten wirtschaften. Mit Hilfe der Förderung soll es landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht werden, auch ungünstige Standorte, eben benachteiligte Gebiete, dauerhaft zu nutzen und damit die Landschaft zu erhalten.

Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg



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