Unterhaltsvorschuss jetzt beantragen!
Finsterwalde. Für Alleinerziehende gibt es ab sofort deutlich bessere Möglichkeiten, ausste-henden Unterhalt vom Staat an Stelle des zahlungsunwilligen Elternteils zu erhalten. Die schon Anfang Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelung ist nun Gesetz – und Betroffene können die Leistungen auch rückwirkend ab dem 1. Juli beantragen.
Darauf hat das Bundesfamilienministerium hingewiesen. Die Unterstützung für die alleinerziehenden Mütter oder Väter ist künftig nicht mehr zeitlich befristet, und sie gilt auch für Kinder, die älter sind als zwölf Jahre – bis zur Volljährigkeit.
„Damit sind wesentliche Forderungen der SPD auch in Brandenburg erfüllt worden“, erklärte die Landtagsabgeordnete Barbara Hackenschmidt. „Alleinerziehende leisten Großartiges und haben eine bessere Unterstützung verdient. Damit stärken wir auch die Entwicklung von Kindern, deren Eltern getrennt leben. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn nicht regelmäßig oder gar kein Unterhalt gezahlt wird.“ Die SPD-Abgeordnete Hackenschmidt rät allen betroffenen Alleinerziehenden in Elbe-Elster, sich beim zuständigen Jugendamt zu melden und den Un-terhaltsvorschuss möglichst rasch zu beantragen.
In einem Rundschreiben hat Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) die Landesbehörden darauf hingewiesen, dass entgegen den ursprünglichen Festlegungen alle Anträge, die bis Ende September gestellt werden, zu berücksichtigen sind – auch wenn sie den Juli betreffen. So ist dafür gesorgt, dass Verzögerungen bei der Verkündung des Gesetzes nicht zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder gehen, und die Jugendämter haben mehr Zeit, die Anträge zu bearbeiten.
Weitere Informationen gibt es hier: www.familien-wegweiser.de