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SPD-Landtagsabgeordnete Barbara Hackenschmidt zu: „70 Jahre Grundgesetz“

SPD-Landtagsabgeordnete Barbara Hackenschmidt zu:  „70 Jahre Grundgesetz“

SPD-Landtagsabgeordnete Barbara Hackenschmidt zu:
„70 Jahre Grundgesetz“

Über allen anderen deutschen Rechtsnormen und somit Werte und Architektur der Bundesrepublik bestimmende – steht das Grundgesetz, mit seinen 15 Abschnitten, die sich aus 146 Artikeln zusammensetzen. Es schreibt zahlreiche Menschen- und Bürgerrechte fest, zur deren Einhaltung der Staat verpflichtet ist.

Zum Fundament des Grundgesetzes gilt Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Jeder Mensch hat diese Würde, die ihm nicht genommen werden kann und der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass die Würde jedes Menschen geachtet und geschützt wird. Doch was wäre der Artikel 1 ohne den Artikel 4, in dem es heißt: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“?

Das Deutschland vor 70 Jahren sah natürlich anders aus als das heutige. Deutschland ist kulturell und religiös vielfältiger geworden. Diese Vielfalt wird inzwischen akzeptiert. Für unseren Frieden und unsere Freiheit gilt es das Grundgesetz zu achten und als Demokratischer Staat einzuhalten. Um es mit den treffenden Worten von Konfuzius zu sagen: „Wenn Wörter ihre Bedeutung verlieren, verlieren Menschen ihre Freiheit.“ Und das wollen wir alle nicht!



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