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Mehr Unterstützung. Mehr Schutz. Mehr Respekt.


Wer seinen Job verliert, der soll schnell wieder gute Arbeit finden. Moderne Technik
verändert unsere Arbeitswelt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen, insbesondere an die Qualifikation der Beschäftigten. Wir wollen besser fördern und weiterbilden. Gleichzeitig wollen wir den Menschen wieder mehr Sicherheit geben.

Konkret heißt das:

Weiterbildung ist ein Recht.
Wer nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit keinen neuen Job gefunden hat, bekommt eine persönliche Beratung und ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme. Egal, wie alt jemand ist.

Die Förderungszeit kommt „obendrauf“.
Die Weiterbildung soll nicht mehr auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet werden. Für die Zeit der Qualifizierung wollen wir das Arbeitslosengeld Q (Qualifikation) einführen
– in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld (ALG I).

Besserer Schutz bei Arbeitslosigkeit.
Wir wollen den Versicherungsschutz verbessern. Wer innerhalb von 3 Jahren (bisher 2 Jahre) vor der Arbeitslosigkeit mindestens 10 Monate (bisher 12 Monate) sozialversicherungspflichtig
beschäftigt war, soll künftig bereits Arbeitslosengeld erhalten.

Eine Verbesserung für Hartz-IV-Bezieher:
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, ist in einer Ausnahmesituation. Wir wollen mehr Respekt für Lebensleistung. Das Schonvermögen soll deshalb auf 300 € pro Lebensjahr verdoppelt werden. Es muss nicht mehr aufgebraucht werden, bevor man Grundsicherung bekommt.



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