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Hilfe zur Selbsthilfe für Brandenburgs Tierhalter: Aufwuchs von ökologischen Vorrangflächen kann verfüttert werden

Barbara Hackenschmidt (MdL)

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium räumt die Möglichkeit ein, den Aufwuchs auf Brachen und Feldrandstreifen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) eingestuft sind, zur Futtergewinnung zu nutzen. Dazu ist nur ein formloser Antrag bei den Landwirtschaftsämtern zu stellen.

„Diese Möglichkeit der Nutzung ist eine gute und effiziente Maßnahme um die Situation in der Landwirtschaft zu entschärfen,“ begrüßt Landtagsbageordnete Barbara Hackenschmidt diese Entscheidung.

Die Pressemitteilung dazu:

Potsdam – Nach aktueller Auswertung der Niederschlagssituation von April bis Juni hat das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium Landwirten in der gemeinsamen EU-Agrarförderregion Brandenburg und Berlin ab 1. Juli die Möglichkeit eingeräumt, den Aufwuchs auf Brachen und Feldrandstreifen, die als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) eingestuft sind, nunmehr zur Futtergewinnung (Schnitt) beziehungsweise zur Beweidung zu nutzen.

Dazu ist bei den Landwirtschaftsämtern ein formloser Antrag zu stellen. Die Beweidung der dieser Flächen durch Schafe oder Ziegen ist ab dem 1. August ohne gesondertes Verfahren zulässig.

Die Tierhalter müssen vorab nachweisen, dass im Betrieb nicht genügend Futter vorhanden ist oder sein wird und andere Möglichkeiten zur Futtergewinnung ausgeschöpft sind. Die Bearbeitung und Bestätigung erfolgt durch die Landwirtschaftsämter.

In den hauptsächlich für den Ertrag verantwortlichen Monaten Mai und Juni war es in Brandenburg generell deutlich zu trocken. Besonders der Süden des Landes war davon betroffen. Insgesamt fehlten in der Vegetationsperiode über 50 Millimeter Regen bei tageweise hochsommerlichen Temperaturen.

Die aktuell zu verzeichnenden Niederschläge können diese Defizite im Pflanzenwachstum nicht ausgleichen.

Ein zentrales Element der EU-Agrarpolitik ist das Greening. Im Rahmen des Greening sind Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche dazu verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Die Mehrheit der Betriebe in Brandenburg (83 Prozent) fällt unter die Greening-Verpflichtung. Der Landwirt kann zum Beispiel wählen zwischen Landschaftselementen, Brachflächen (Stilllegung), Pufferstreifen, Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen.

Quelle: PM – Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg



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