Ferienjobber können oft Steuern sparen
Die Finanzämter erstatten diese Lohnsteuer oder einen Teil davon auf Antrag zurück. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem Jahreseinkommen. 2017 wird zum Beispiel für Allein-stehende in der Steuerklasse I ein Grundfreibetrag von 8.820 Euro angerechnet; der tatsächlich steuerfreie Betrag kann wegen Abzugspauschalen sogar bei 9.850 Euro liegen. „In jedem Fall ist es für Ferienjobber empfehlenswert, sich schlau zu machen und nach dem Jahresende ans Fi-nanzamt zu wenden“, sagte Barbara Hackenschmidt. „Die Schülerinnen oder Studenten, die in ihrer Freizeit arbeiten, können auf diese Weise Geld zurückerhalten, das ihnen rechtlich zusteht. Niemand soll mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben.“
Nähere Informationen gibt es im Internet unter:
http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.370740.de