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Ulrike Liedtke zur Anhebung der Förderung ab 2017

Musikschulen leisten unverzichtbare Arbeit

Potsdam. Seit dem Jahr 2000 werden staatlich anerkannte Musikschulen vom Land Brandenburg gefördert. Im Haushaltsentwurf 2017/18 hat die Landesregierung zusätzliche Mittel für die Förderung der Musikschulen in Höhe von 2,1 Millionen Euro jährlich vorgesehen.

Damit wird eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Kunst und Kultur umgesetzt. Der Landtag hat jetzt in erster Lesung die entsprechende Änderung des Gesetzes zur Förderung der Musik- und Kunstschulen beraten. Hierzu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ulrike Liedtke:

„Musik ist bei Jugendlichen die Freizeitbeschäftigung Nummer Eins. Musik machen, hören und verstehen, miteinander musizieren oder im Chor singen braucht Anleitung, Unterricht, Übung, Proben – meist viele Jahre lang. Staatlich anerkannte gemeinnützige Musikschulen leisten diesen unverzichtbaren, gesellschaftspolitisch nicht hoch genug zu würdigen Beitrag zur musikalisch-ästhetischen Bildung insbesondere junger Menschen und zum kulturvollen Umgang miteinander.

Im Land Brandenburg erfahren Musikschulen eine hohe Wertschätzung. Das ist auch Ergebnis der engagierten Arbeit des Musik-und Kunstschulverbandes. Die Förderung der Musikschulen mit 2,1 Millionen Euro zusätzlich ab 2017 ermöglicht den Musikschulen, ihre Aufgaben auf landeseinheitlichem Qualitätsstandard vollumfänglich wahrnehmen zu können. Die ausreichende finanzielle Ausstattung ermöglicht auch die so wichtigen Sozialermäßigungen und bezahlbaren Unterricht für alle. Dabei müssen wir in einem Flächenland wie Brandenburg auch den ländlichen Raum berücksichtigen. Zukünftig wird die Musik- und Kunstschulförderung nach dem Gesetz rund 5,13 Mio. Euro pro Jahr betragen. Hinzu kommen 1,3 Mio. Euro für musische Bildung. Das ist gut angelegtes Geld für unsere Kinder und Enkel.“



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