Tempo 30 wird zur Regel vor Schulen und Seniorenheimen
Umgekehrt ist künftig jede Abweichung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen besonders zu begründen. „Damit sind die Nutzer von Kitas, Schulen, Seniorenheimen oder Krankenhäusern besser vor Gefahren und möglichen Unfällen geschützt“, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Barbara Hackenschmidt. „Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer müssen vor Risiken wirksam bewahrt werden.“
Das Land Brandenburg hatte sich in der Verkehrsministerkonferenz für die Neuregelung eingesetzt, um den Kommunen die Ausweisung von Tempolimits ohne konkreten Gefahrenbezug zu erleichtern. Vor allem vor Kitas und Schulen haben sich Eltern an vielen Orten die Beschränkung gewünscht. In Brandenburg verunglückten voriges Jahr laut Unfallstatistik fast 500 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren im Straßenverkehr. Überwiegend ereigneten sich die Unfälle auf dem Weg der Kinder zur Schule oder von dort nach Hause. „Die Unfallzahlen müssen sinken“, so Hackenschmidt. „Ich hoffe, dass das Tempolimit durch ausreichende Geschwindigkeitskontrollen unterstützt wird.“ Die unteren Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, die Neuregelung möglichst zeitnah umzusetzen. Zum kommenden Schuljahr ab September kann also Tempo 30 flächendeckend eingeführt sein.