Sonn- und Feiertag: Genehmigung der Beschäftigung
Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz – ArbZG).
Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz – ArbZG).